AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
P&W Netzwerk GmbH & Co KG
für Hardware, Software und Dienstleistungen
1 Geltungsbereich der Bedingungen
a. Die P&W Netzwerk GmbH & CoKG erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht einzelvertraglich anders
geregelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die den Bereich IT
Services betreffen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für
alle anderen Leistungen sind die AGB der P&W Netzwerk GmbH & Co KG verbindlich.
Die Bedingungen gelten als anerkannt spätestens bei Auftragserteilung. Eigene
Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sein denn, diese Bedingungen werden von der
P&W Netzwerk GmbH & Co KG ausdrücklich schriftlich anerkannt.
b. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch bezüglich des Schriftformerfordernisses. Die Mitarbeiter der
Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu
treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen
Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen.
c. Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG ist jederzeit berechtigt, diese" Allgemeinen
Bedingungen" einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu
ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist
P&W NETZWERK GMBH & CO KG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu
kündigen, an dem die geänderte Bedingung in Kraft treten soll.
2 Zustandekommen des Vertrages
a) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die P&W Netzwerk GmbH & Co KG den
bei ihr eingegangenen Kundenvertrag nicht unverzüglich zurückweist. Die Firma P&W
Netzwerk GmbH & Co KG kann den Vertrag von der Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
b) Soweit sich die P&W Netzwerk GmbH & Co KG zur Erbringung der angebotenen
Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner
besteht zwischen den Kunden der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG kein allein
durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
3 Leistungsumfang
a) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag gemäß
Leistungsbeschreibung in dem Kundenantrag, respektive durch die gemeinsam mit dem
Kunden abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen. Die Abnahme der
Leistung erfolgt durch Unterschrift des Übergabebogens.
b) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, in Absprache mit dem
Kunden Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
c) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG ist nicht verantwortlich für die technische
Ausstattung des Kunden, die die Nutzung des Dienstes sowie der übrigen Leistungen
der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG ermöglicht.
d) Von der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG entwickelten Softwarelösungen,
Scripts, Designs, Layouts, Systeme und vergleichbare Produkte bleiben auch im Falle
der Entwicklung im Auftrag des Kunden Eigentum der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co
KG. Der Kunde erwirbt lediglich eine Lizenz zur Nutzung dieser (ggf. für ihn)
entwickelte Lösung. Sofern ein Produkt über eine EULA (End-User License Agreement,
Endkunden Nutzungsvereinbarung) verfügt, gilt diese für die Nutzung des Produktes.
Andernfalls gilt die Standard-EULA der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG.
e) Keinesfalls dürfen Lösungen der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG von Kunden
oder Dritten dekompiliert, modifiziert, kopiert oder in irgendeiner Form außerhalb der
vereinbarten Nutzung manipuliert werden. Der Kunde haftet im Falle der Manipulation,
Vervielfältigung oder anderer nicht vertragsgemäßen Nutzung durch Dritte für die
entstandenen Schäden.
f) Soweit Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG Dienste und Leistungen unentgeltlich
erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht.
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Leistungen der Firma P&W Netzwerk
GmbH & Co KG sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
i. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG unverzüglich mitzuteilen, wenn sich bei ihm
die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung ändern;
ii. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG jede Änderung der von ihm im Vertrag
gemachten Angaben (insbesondere Name, Bankverbindung) unverzüglich anzuzeigen;
iii. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG die Installation technischer Einrichtungen
zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste und Leistungen
erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen
werden;
iv. der P&W Netzwerk GmbH & Co KG auf dessen Anforderung mitzuteilen, welche
technische Ausstattung zur Teilnahme an den Leistungen und Diensten der Firma P&W
Netzwerk GmbH & Co KG verwendet wird;
v. dafür zu sorgen, dass die Leistungen oder Teile davon nichtdurch Willkür oder grob
fahrlässig Dritten ohne Zustimmung der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG
zugänglich gemacht werden;
vi. die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur gemäß den
jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und rechtswidrige Handlungen
zu unterlassen;
vii. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen
sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese
gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der P&W Netzwerk GmbH & Co
KG erforderlich sein sollten;
viii. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen,
insbesondere Passworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder
Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte
davon Kenntniserlangt haben;
ix. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG erkannte Mängel oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen(Störungsmeldung);
x. alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Festlegung der Mängel oder
Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern
und beschleunigen;
xi. nach Abgabe einer Störungsmeldung der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG die
durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen,
wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung oder der Schaden
im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt sowie
die individuell vereinbarten Entgelte, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer -
soweit nicht Bruttoentgelte vereinbart und ausgewiesen sind - fristgerecht zu zahlen.
5 Nutzung durch Dritte
a) Eine direkte oder indirekte Nutzung der Dienste und Leistungen der P&W Netzwerk
GmbH & Co KG durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung
gestattet.
b) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die
Nutzung der Dienste einzuweisen.
c) Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keinerlei
Ansprüche des Kunden.
d) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung
der Dienste der P&W Netzwerk GmbH & Co KG durch Dritte entstanden sind.
e) Für Durchgangsverkehr für und / oder an Dritte gelten die Bestimmungen in 5.1 - 5.4
entsprechend.
6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
a) Das monatliche Entgelt ist jeweils mit Zugang der Rechnung fällig.
b) Die Rechnungsstellung erfolgt Auftrags- oder Monatsweise, sofern nicht anders
vereinbart.
c) Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit
Zugang der Rechnung fällig.
d) Der Kunde ist verpflichtet, auf Wunsch für das monatliche Entgelt der Firma P&W
Netzwerk GmbH & Co KG eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.
e) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Entgelte nicht von ihm oder Dritten
verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Die
Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG hat lediglich nachzuweisen, dass das
Berechnungssystem fehlerfrei ist.
f) Im Vertrag kann eine Anzahlung von maximal 50% des Angebotspreises vereinbart
werden. Die Arbeiten am Projekt beginnen erst nach Erbringung dieser Anzahlung,
sofern vereinbart. Im Falle einer Kündigung vor Auftragsende hat der Kunde kein
Anrecht auf Rückforderung dieser Anzahlung.
7 Verzug des Kunden
a) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die P&W Netzwerk GmbH & Co KG berechtigt,
den Zugang zu den Leistungen und Anschlüssen zu sperren, bzw. zu verhindern. Der
Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
b) Bei Zahlungsverzug ist die P&W Netzwerk GmbH & Co KG außerdem berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen, es sei denn, Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG kann einen
höheren Verzugsschaden nachweisen.
c) Kommt der Kunde
i. für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines
nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
ii. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung
der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in
Verzug, so kann Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist kündigen. Unabhängig davon bleiben die Ansprüche gegen den
Kundenweiter bestehen.
d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Firma
P&W Netzwerk GmbH & Co KG vorbehalten.
e) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, nach vorheriger,
einmaliger Mahnung mit Ankündigung dieser Maßnahme, die Forderungen an
Inkassounternehmen oder ähnliche Einrichtungen zu veräußern. Die für diese
Maßnahmen anfallenden Kosten trägt der Kunde.
8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche der P&W Netzwerk GmbH & Co G kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur auf Grund von
Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
9 Liefer- und Leistungsstörungen
a) Liefer- und Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, hat Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die
Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG, die Leistung um die Dauer der Behinderung,
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
b) Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde
berechtigt, Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten
Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor,
wenn die Nutzung der Leistung insgesamt wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
c) Bei Ausfällen von Diensten oder Leistungen wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereichs der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG liegenden Störung
erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen hat der Kunde einen Anspruch
auf eine Rückvergütung nur bei Ausfallzeiten, die durch den P&W NETZWERK GMBH &
CO KG oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind.
10 Laufzeit, Kündigung
a) Verträge für regelmäßige Dienstleistungen laufen zunächst auf 36 volle
Kalendermonate.
b) Der Vertrag verlängert sich um jeweils drei Kalendermonate, wenn er nicht mit
einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der vorherigen Laufzeit schriftlich gekündigt
wird.
c) Verträge über einmalige Dienstleistungen laufen von Auftragserteilung bis zum
Auftragsabschluss.
d) Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung bei grober
Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners berechtigt.
e) Verstößt der Kunde gegen die in 4.1.1, 4.1.5, 4.1.6 genannten Pflichten, ist die P&W
Netzwerk GmbH & Co KG sofort und in den übrigen Fällen der Nr.4 mit Ausnahme von
4.2 nach erfolgloser Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen. Für die Kündigungsmöglichkeit bei Zahlungsverzug gilt 7.3.
f) Kündigt der Kunde einen Vertrag über einmalige Dienstleistungen nach
Auftragserteilung, so erfolgt keine Rückzahlung bereits bezahlter Rechnungsanteile.
Weiterhin hat der Kunde für bereits geleistete Dienste zu zahlen.
g) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Zweifelsfall obliegt es dem Kunden, den
Eingang der Kündigung nachzuweisen.
h) Hat der Kunde zu einem Zeitpunkt zwischen Auftragserteilung und Auftragsende in
irgendeiner Form Teile des Projektgegenstandes erhalten, insbesondere Quellcode von
PHP-Seiten oder Beta-Versionen von Anwendungen, so sind im Falle der Kündigung
mindestens 75% des im Angebot vereinbarten Rechnungsentgeltes zu zahlen, da eine
Nutzung des Projektgegenstandes nach Kündigung möglich wäre.
11 Vorzeitige Beendigung des Vertrages,
Schadenersatz
Ist der Zugang zu den Leistungen und dem Netz eingerichtet und endet der Vertrag
vorzeitig aus Gründen, die Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG nicht zu vertreten hat,
hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatz von Aufwendungen
irgendwelcher Art.
12 Vertragsende
a) Nach Beendigung des Vertrages hebt Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG den Zugang
zum Netz auf und löscht die von der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG für den
Kunden erstellten Seiten, Softwareprodukte oder sonstige Lösungen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG
erstellten Dateien die in seinem Besitz sind zu löschen oder zurückzugeben ohne sie zu
kopieren, es sei denn, der Vertrag erlaubt eine Nutzung dieser Daten über das Ende
des Vertrages hinaus.
c) Mit Ende des Vertrages endet die Lizenz zur Nutzung der von der Firma P&W
Netzwerk GmbH & Co KG erstellten Lösungen und Produkte, es sei denn,
i. der Kunde hat das komplette Softwareprodukt und nicht nur eine Lizenz daran
erworben
ii. die Lizenz hat Gültigkeit über das Vertragsende hinaus. Dies ist im Vertrag explizit
zu erwähnen.
13 Kundendienst
a) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG beseitigt Störungen, die auf fehlerhafte Arbeiten
der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG zurückzuführen sind, im Rahmen ihrer
technischen, organisatorischen und zeitlichen Möglichkeiten montags bis freitags von
8.00 bis 17.00 Uhr.
b) Die für die Störungsannahme zuständige Person und deren Rufnummer wird bei
Vertragsabschluss mitgeteilt.
14 Geheimhaltung, Datenschutz
a) Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der P&W Netzwerk
GmbH & Co KG zugegangenen Informationen nicht als vertraulich.
b) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG darf personenbezogene Daten des Kunden in
maschinenlesbarer Form erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten für die
Begründung, die inhaltliche Ausgestaltung oder die Änderung der Vertragsverhältnisse
erforderlich sind. Der Kunde wird hiermit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 33
Abs.1 BDSG sowie § 3 Abs. 4 Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung TUDV)
davon unterrichtet.
c) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG darf die personenbezogenen Daten gemäß 14.2
verarbeiten und nutzen, soweit dies für ihre eigenen Zwecke der Werbung,
Kundenberatung oder Marktforschung erforderlich ist. Der Kunde kann dem, binnen
eines Monats ab Vertragsbeginn, widersprechen. Ansonsten gilt sein Einverständnis als
erteilt. Der Kunde wird hiermit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 89 Abs. 7
TKG) davon unterrichtet.
d) Soweit sich Die P&W Netzwerk GmbH & CoKG Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist Die P&W Netzwerk GmbH & CoKG berechtigt, die
Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich
ist.
e) Soweit dies im international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und
der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich
gemacht (Directory-Services).
f) Der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Firma P&W
Netzwerk GmbH & CoKG nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder
Informationen zu verschaffen.
15 Haftung der P&W Netzwerk GmbH & CoKG
a) Aus der Leistungsbeschreibung folgt keine rechtsverbindliche Zusicherung
bestimmter Eigenschaften. Die P&W Netzwerk GmbH & CoKG übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgtenbestimmten Zweckgenügt.
b) Die P&W Netzwerk GmbH & CoKG haftet nicht für die über ihre Leistung
übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender
rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.
c) Ist ein schadensverursachendes Ereignis aufgetreten, das Die P&W Netzwerk GmbH
& CoKG nicht zu vertreten hat oder das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist die
Haftung der P&W Netzwerk GmbH & CoKG ausgeschlossen.
d) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind sowohl gegenüber der Firma P&W Netzwerk GmbH & CoKG als auch im Verhältnis
zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
16 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Firma P&W Netzwerk GmbH &
CoKG und / oder Dritten durch ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, die
missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistung und Dienste der P&W
Netzwerk GmbH & CoKG oder die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen
Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.
17 Zusätzliche Bestimmungen für spezielle
Lieferungen und
Leistungen, sowie
Handelsware, Hard- und Software
a) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist,
einschließlich normaler Verpackung.
b) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume
der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG unmöglich wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
c) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Lieferungen und
Leistungen 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der
Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist
unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Die P&W Netzwerk GmbH &
Co KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit)-Eigentum der
Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als
vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung
wertanteilmäßig - auf die Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG übergehen.
d) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder -leistung für
ihn nicht von Interesse ist.
e) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Firma P&W Netzwerk GmbH
& Co KG gelieferter oder installierter Hard - oder Software verursacht worden ist, ist
die die Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG nicht selbst hergestellt hat, ist der Höhe
nach auf 50,00 € im Einzelfall beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG oder ihres
Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG haftet nicht für das
Funktionieren und Zusammenwirken der Software mit jeder möglichen Auswahl und
Konfiguration von Hardware des Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
18 Schlussbestimmungen
a) Sollten sich nach Abschluss des Vertrages die allgemeinen wirtschaftlichen oder
technischen Verhältnisse oder die rechtlichen Grundlagen, auf denen die
Vereinbarungen des Vertrages beruhen, so wesentlich ändern, dass einer der
Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages unter den vereinbarten Bedingungen
nicht zugemutet werden kann, kann jede Vertragspartei eine entsprechende Änderung
des Vertrages verlangen.
b) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
auf einen Dritten übertragen.
c) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG auf einen Dritten
übertragen. Bei der Verweigerung der schriftlichen Zustimmung der Firma P&W
Netzwerk GmbH & Co KG steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen
Kündigung zu.
d) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und
Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im
wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende zu ersetzen.
e) Mit Änderung dieser AGB gilt die jeweils aktuellere Form für alle neuen und
bestehenden Verträge. Bestandskunden sind über die Änderung zu informieren. Ist der
Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so hat er dies binnen 14 Tagen in
Schriftform mitzuteilen. Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG entscheidet dann, ob der
Kunde weiter nach alter AGB behandelt wird, oder ein Sonderkündigungsrecht
eingeräumt bekommt.
f) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.
Stand: 01.01.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Buchung von Informationsveranstaltungen,
Seminaren und Trainings
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen dem Teilnehmer an Informations-veranstaltungen, Seminaren, und Trainings
(im Folgenden „Veranstaltung“) und der P&W Netzwerk GmbH & Co KG Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
3. Leistung
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen und Pausengetränke bei
Präsenzveranstaltungen. P&W Netzwerk GmbH & Co KG behält sich vor, angekündigte
Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des
Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung
vorzunehmen.
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung
eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer
Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die
Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 1 Woche vor der
Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist
ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verhaltens seitens P&W Netzwerk GmbH & Co KG.
P&W Netzwerk GmbH & Co KG verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder
Begrenzung der Störung beizutragen.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug,
Aufrechnung
Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in
Zahlungsverzug, ist P&W Netzwerk GmbH & Co KG berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5%
über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn P&W Netzwerk GmbH
& Co KG einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht
werden.
In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein
Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von P&W
Netzwerk GmbH & Co KG geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld
oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt P&W Netzwerk GmbH & Co KG
keine Haftung.
Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von P&W Netzwerk
GmbH & Co KG schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
kostenlos möglich. Später als 30 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50%
der Seminargebühr an. Danach werden bis zum 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80%
des Teilnahmebetrags fällig. Ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird der volle
Teilnahmebetrag fällig. Der Teilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu
führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von P&W Netzwerk GmbH & CoKG
einbehaltene Stornierungsgebühr.
6. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung,
Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von P&W Netzwerk GmbH & Co KG gestattet.
7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und
durchgeführt. P&W Netzwerk GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für die
Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die
Durchführung der Veranstaltung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und
Gerichtsstand Gelsenkirchen vereinbart.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren
werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs an folgende Adresse:
P&W Netzwerk GmbH & CoKG GmbH, An der Brinkwiese 10, 45721 Haltern am See
Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden
und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.
10. Datenschutz
P&W Netzwerk GmbH & Co KG schützt Ihre personenbezogenen Daten.
P&W Netzwerk GmbH & Co KG wird die vom Besteller überlassenen Daten vertraulich
behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres
Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der
Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch und per E-Mail Informationen
über weitere Angebote von uns sowie unseren Partnerunternehmen zukommen zu
lassen, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind.
Bei der Erhebung Ihrer Daten fragen wir nach Ihrer Einwilligung, ob P&W Netzwerk
GmbH & Co KG Sie über verschiedenste Angebote von sich und Ihre
Partnerunternehmen per E-Mail oder Telefax informieren darf. Sie können der Nutzung
ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax
jederzeit gegenüber P&W Netzwerk GmbH & CoKG, An der Brinkwiese 10, 45721
Haltern am See widersprechen.
Stand: 01.01.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Bestellung von schriftlichen
Tagungsunterlagen sowie Dateien
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen dem Besteller und der P&W Netzwerk GmbH & CoKG GmbH, für die
Bestellung von schriftlichen Tagungsunterlagen und Dateien über das Internet, per
Fax, E-Mail oder Post.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
2. Bestellung
Ihre Bestellung kann per Internet-Bestellformular, E-Mail, Fax oder auf dem Postweg
erfolgen und ist, vorbehaltlich gesetzlicher Widerrufsrechte, verbindlich.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Angaben über Liefertermine sind
unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin wurde schriftlich durch P&W Netzwerk
GmbH & Co KG zugesagt. Bitte beachten Sie, dass P&W Netzwerk GmbH & Co KG
Produkte nur in kleinen, zur Eigennutzung bestimmten Mengen liefert.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug,
Aufrechnung
Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in
Zahlungsverzug, ist P&W Netzwerk GmbH & Co KG berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 %
über dem Basiszinssatz (§247 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn P&W Netzwerk GmbH &
Co KG einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden.
In gleicher Weise ist der Besteller berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein
Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von P&W
Netzwerk GmbH & Co KG geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung gegen
Vorauskasse. P&W Netzwerk GmbH & Co KG behält sich vor, im Einzelfall bestimmte
Zahlungswege auszuschließen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder
Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt P&W Netzwerk GmbH & Co KG keine
Haftung. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig fest gestellten oder von P&W
Netzwerk GmbH & Co KG schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von P&W Netzwerk GmbH &
Co KG.
6. Urheberrechte
Jede Form der Vervielfältigung von gelieferten oder heruntergeladenen Produkten z.B.
auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photomechanischem oder
ähnlichem Wege – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen
Einwilligung von P&W Netzwerk GmbH & Co KG. Es ist Lehrgangsteilnehmern und
Dritten nicht gestattet, die Tagungsmaterialien zu vervielfältigen.
7. Haftung
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Das bedeutet insbesondere, dass P&W
Netzwerk GmbH & Co KG in den ersten zwei Jahren nach Übergabe der Ware alle
Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behebt.
Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche, soweit nicht wesentliche Pflichten
verletzt, Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit
nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. P&W
Netzwerk GmbH & Co KG und der jeweilige Autor übernehmen – vorbehaltlich des
vorstehenden Absatzes – keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu liefernden schriftlichen Tagungsunterlagen, CD-ROMs und
Dateien.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und
Gerichtsstand München vereinbart.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht die Bestellung von Tagungsunterlagen, CD-ROMs und Dateien
innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen oder
die Ware an P&W Netzwerk GmbH & Co KG zurückzusenden.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. die
Rücksendung der Ware an folgende Adresse:
P&W Netzwerk GmbH & CoKG GmbH, An der Brinkwiese 10, 45721 Haltern am See
Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Bestellung von Software, sofern die gelieferten
Datenträger entsiegelt worden oder die gesendeten Dateien geöffnet worden sind.
P&W Netzwerk GmbH & Co KG überrnimmt die Kosten für die Rücksendung von
Produkten, sofern der Kaufpreis den Betrag von EUR 250,00 übersteigt. P&W Netzwerk
GmbH & Co KG übernimmt jedoch keine Kosten für Rücksendungen aus dem Ausland.
P&W Netzwerk GmbH & Co KG stellt dem Besteller für zurückgenommene Ware eine
Gutschrift aus, auf Wunsch des Bestellers erstattet P&W Netzwerk GmbH & Co KG den
Kaufpreis, gegebenenfalls jeweils abzüglich einer durch Ingebrauchnahme
entstandenen Wertminderung.
Datenschutz
P&W Netzwerk GmbH & Co KG schützt Ihre personenbezogenen Daten.
P&W Netzwerk GmbH & Co KG wird die vom Besteller überlassenen Daten vertraulich
behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen
gespeichert sind. Die vom Besteller übermittelten Bestandsdaten (Vorname,
Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, je nach Zahlungsart auch
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Stand: 01.01.2018